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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1. Gegenstand des Geschäfts
Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de ist das Internetportal der Einzelunternehmung von Ralf-Peter Stephan. Gegenstand des Geschäfts sind die befristete Vermietung und die Vermittlung befristeter Vermietungen von in zentraler Lage innerhalb Berlins gelegenen möblierten Apartments für geschäftliche, touristische und private Zwecke (Geschäftsleute, Berlinbesucher, Monteure etc.) einschließlich Nebenleistungen wie Stellung von Handtüchern und Bettwäsche, Durchführung der Endreinigung und Vermietung von Parkmöglichkeiten.

2. Vertragspartner
Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de vermietet Apartments im eigenen Namen (Wohnungen Nr. 1 bis 3). Darüber hinaus vermittelt sie die Vermietung weiterer Apartments (Wohnungen Nr. 4 und 5) im Namen und im Auftrag der nicht gewerblich tätigen privaten Vermieter/innen Ralf-Peter Stephan und Anong Stephan. Vertragspartner des Mieters (nachfolgend „Vermieter“ genannt) sind somit bei Anmietung der Wohnungen Nr. 1 bis 3 die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de und im Falle der Anmietung der Wohnungen Nr. 4 oder 5 die privaten Vermieter Ralf-Peter Stephan und Anong Stephan.

3. Entstehen des Mietverhältnisses
Der Mietvertrag wird befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter hat mit seiner Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Apartments. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de. Die Bedingungen für den Abschluss des Mietvertrages werden von der Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden. Die für beide Seiten verbindliche Buchungsbestätigung erfolgt grundsätzlich per E-Mail der Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de an den Mieter, auf Wunsch des Mieters auch per Fax.
Das Apartment kann am Anreisetag grundsätzlich ab 14:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.

4. Fälligkeit und Zahlung der Miete
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist grundsätzlich fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt, in dem die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de die Buchung des Zimmers bestätigt. Ohne die vollständige Zahlung des vertraglich geschuldeten Mietpreises bis zum Bezugstermin ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter Einlass zu gewähren oder ihm die Wohnungsschlüssel auszuhändigen.  

4.1. Vorauszahlung der Miete
Liegt der Mietbeginn mehr als 14 Tage in der Zukunft, gerechnet vom Datum der Buchungsbestätigung an, ist vom Mieter unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 30 % der Gesamtmiete einschließlich Nebenleistungen durch Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu zahlen. Dem Mieter ist es in diesem Fall alternativ gestattet, anstelle der 30-prozentigen Anzahlung den vollen Mietpreis zu überweisen. Bei Mietbeginn noch offene Beträge sind im Zeitpunkt des Einzugs, spätestens jedoch bei der Schlüsselübergabe, durch den Mieter in bar an den Vermieter zahlbar. Liegt der Mietbeginn weniger als 15 Tage in der Zukunft, gerechnet vom Datum der Buchungsbestätigung an, ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 grundsätzlich der gesamte Mietpreis bei Bezug des Apartments, spätestens jedoch bei der Schlüsselübergabe, durch den Mieter in bar an den Vermieter zahlbar. Eine Kreditkartenzahlung ist ausgeschlossen.

4.2. Ausstellung einer Mietquittung oder einer Rechnung
Auf Wunsch erteilt der Vermieter dem Mieter beim Bezug des Apartments eine Mietquittung über die geleistete Barzahlung. Als Quittung für bargeldlos überwiesene Beträge gilt der jeweilige Kontoauszug. Mietvertrag und Mietquittungen sind vom Mieter ggf. als Kostennachweis für den Arbeitgeber und/oder das Finanzamt zu verwenden. Für die Wohnungen 1 bis 3 kann die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de auf Wunsch auch eine Rechnung ausstellen; jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de gemäß § 19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

5. Verzug
Mit Bezug des Apartments ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.

 6. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist das Land Berlin.

 7.  Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
Für Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 3) gelten die folgenden Bestimmungen:

 7.1.  schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist. Der Mieter hat die Kündigung des Mietvertrages der Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de gegenüber zu erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das der Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de gegenüber anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.

 7.2. pauschalierte Entschädigung bei Kündigung, Nichterscheinen oder vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses seitens des Mieters
In den Fällen der Kündigung, des Nichtantritts und der sonstigen vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:

7.2.1. Kündigung durch den Mieter und Nichterscheinen des Mieters
Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

Die Kündigung wird erklärt:
entspricht einem Schadensersatz von:
mehr als 21 Tage
  0 %
21 Tage
20 %
20 bis 16 Tage
40 %
15 bis 11 Tage
60 %
10 bis 6 Tage
80 %
weniger als 6 Tage
100 %
vor Beginn des Mietverhältnisses
des vertraglich vereinbarten Mietpreises

Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Das Nichterscheinen des Mieters zum vereinbarten Mietbeginn ohne vorherige Kündigung steht insoweit der Kündigung gleich, ersetzt jedoch nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter.

7.2.2.  vorzeitige Abreise des Mieters
Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, findet die vorstehende Regelung (Ziffer 7.2.1.) entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter.

7.2.3. Teilkündigung durch Änderung der Personenzahl
Außerhalb der 21 Tage-Stornofrist im Sinne von Ziffer 7.2.1. sind mieterseitige Umbuchungen einschließlich der Erhöhung oder Reduzierung der Zahl einziehender Personen jederzeit kostenlos möglich. Bei mieterseits ausgesprochenen Reduzierungen der verbindlich gebuchten Personenzahl innerhalb der 21 Tage-Stornofrist oder Unterlassung der Reduzierungsmeldung wird die gesamte betragliche Mietdifferenz zwischen der ursprünglichen (höheren) und der neuen (verringerten) Miete wie eine Kündigung innerhalb der Stornofristen behandelt. Ziffer 7.2.1. ist entsprechend anzuwenden. Nachträgliche Erhöhungen der Personenzahl, die zu einem höheren Mietpreis führen, sind - auch innerhalb der 21 Tage-Stornofrist - jederzeit ohne Erhebung von Storno- oder Umbuchungsgebühren möglich.

7.2.4. Obliegenheiten des Vermieters
Die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Apartments bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden sei.

 8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin, in dem das vermietete Apartment belegen ist. Der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.

 9. Reisevertragsrecht
Die Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Ferienwohnung-Berlin-Zimmer.de - Berlin, den 1. Dezember 2007

vertreten durch den Einzelunternehmer
Ralf-Peter Stephan, Zabel-Krüger-Damm 151a, 13469 Berlin

Mobilfunk: 0174-947 03 87
Fax: (030) 40 20 86 32

Internet: www.ferienwohnung-berlin-zimmer.de
E-Mail: r-p-s (at) ferienwohnung-berlin-zimmer (Punkt) de